Der Verein Förderfreunde Gloria-Theater e.V. (abgekürzt auch »FFGT« genannt) wurde im Juli 2007 gegründet, angeregt und begeistert vom Engagement der beiden Jung-Unternehmer Jochen Frank Schmidt und Alexander Dieterle, die als Spielstätte für ihre Musical Produktion »lichterloh« das etwas herunter gekommene Gloria-Theater in Bad Säckingen entdeckt hatten.
Nach dem Motto »Menschen, die noch Ziele haben, soll man unterstützen« (das ist übrigens ein Zitat aus dem Musical), fanden sich spontan eine Reihe von Leuten zusammen, um genau diese Unterstützug zu leisten und zu fördern. Allerdings soll diese Unterstützung vor allen Dingen dem Erhalt des Gloria-Theaters als Spielstätte für viefältige Veranstaltungen dienen.
Der im Bild dargestellte Vorstand des Vereins setzt sich aus folgenden Personen zusammen (v.l.n.r.):
Auszug aus unserer Vereinssatzung [ Klicken Sie hier, um das ganze Dokument anzuzeigen. ]
§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen "Förderfreunde Gloria- Theater". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält dann den Zusatz "e. V.".
(2) Der Verein hat seinen Sitz in 79713 Bad Säckingen, Am Gloria 1.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr läuft vom Tag der Gründung bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres.
§ 2 - Zweck des Vereins
(1 ) Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Kunst und Kultur zur Sicherung des langfristigen Überlebens des Gloria-Theaters als Kulturstätte in Bad Säckingen.
(2) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
a) die Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes mit seinem besonderen Flair aus den fünfziger Jahren sowie dessen Kulturbetriebs
b) die Initiierung und/oder Förderung neuer Kulturprojekte
c) die Förderung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Produktionen
d) im Gloria-Theater Bad Säckingen
e) den Erhalt von Kulturgütern
f) die Förderung von Künstlern, insbesondere der Musik, der bildenden Kunst und der Literatur
g) die Hinführung von Kindern und Jugendlichen zu Kunst und Kultur
h) Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer Mitglieder
(3) Der Verein ist sowohl politisch wie konfessionell neutral. Er beschränkt sich in seinen Aussagen in der Öffentlichkeit auf Themen, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen.
(4) Die wirtschaftliche Subventionierung der Betreiber des Gloria-Theaters ist kein Vereinszweck.
§ 3 - Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
(3) Mittel, die dem Verein zufließen sowie etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen
des Vereins an die Stadt Bad Säckingen, die es in Absprache mit dem zuständigen Finanzamt unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, kulturelle Zwecke zu verwenden hat.