Förderfreunde Gloria-Theater e.V.
Bad Säckingen

Werden Sie Mitglied bei den Förderfreunden!

Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Lassen Sie sich von diesem in der Region einzigartigen Kulturprojekt begeistern und bringen Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können über eine Mitgliedschaft bei den Förderfreunden ein.

Wir freuen wir uns auf Sie!

Den Aufnahmeantrag können Sie hier runterladen und an die auf dem Formular angegebene Adresse schicken, oder eingescannt per eMail an info(at)ffgt.de.

Die Jahresbeiträge des Vereins sind wie folgt festgelegt:

Einzelmitgliedschaft 30,00 Euro
Paarmitgliedschaft 50,00 Euro
Jugendliche unter 18 Jahre 10,00 Euro
Ermässigte Mitgliedschaft
(Jugendliche über 18 Jahre, Studenten, Zivildienst Leistende)
15,00 Euro


Ihre Unterstützung für den Erhalt des Gloria-Theaters können Sie übrigens auch gerne durch eine Geldspende auf das Vereinskonto

IBAN DE27 6845 2290 0077 0286 52
bei der Sparkasse Hochrhein

zum Ausdruck bringen. Eine Spendenbescheinigung kann vom Verein ausgestellt werden.

Auszug aus unserer Vereinssatzung
(ganzes Dokument anzeigen)

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Vereinszielen bekennt.

(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen. Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.

(3) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung eines Antrags ist diese dem Antragsteller schriftlich zu begründen. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

(4) Die Mitgliedschaft beginnt mit Zahlung des Beitrags, sie endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

(5) Ein Austritt hat durch eine schriftliche Erklärung zu erfolgen. Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.

(6) Ein Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen, wobei eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten ist.

(7) Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Vor dem Beschluss ist das betroffene Mitglied zu hören.

(8) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, die im ersten Quartal eines Geschäftsjahres fällig werden. Die Beitragshöhe wird vom Vorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

(9) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, insbesondere bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins.

Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie Fördermitglied werden.

TAXI